Aktuelles aus dem Türenwerk Westner

Für Sparfüchse

Förderung Ihrer neuen Türen

 

Schon gewusst? Die KfW unterstützt Sie finanziell, wenn Ihre neue Haustür bestimmte Kriterien erfüllt. 

Zuschüsse bzw. zinsgünstige Kredite gibt es zum einen für energieeffizientes Sanieren sowie für mehr Einbruchschutz. Außerdem bietet die KfW ein Förderprogramm für altersgerechtes Wohnen – auch barrierefreie Zimmertüren und Haustüren zählen dazu.

Haustür mit Wärmeschutz: KfW-Effizienzförderung die Erneuerung von Außentüren

Je besser Ihre Haustür gedämmt ist, desto höher die Energieeffizienz. Sie sparen Energie und werden dafür von der KfW mit Fördermitteln belohnt. Als Voraussetzung nennt die KfW einen Wärmedämmwert (U-Wert) von maximal 1,3 W/(m²•K). Zudem muss der Einbau der neuen Wärmeschutz-Tür durch einen Fachbetrieb – wie Türen Westner - erfolgen.

Kredit oder Zuschuss für Ihre neue Haustür

Wer den Haustürtausch nicht als komplette förderungsfähige Sanierung durchführt, sondern als Einzelmaßnahme, kann aus dem KfW-Fördertopf „Energieeffizientes Sanieren“ aus zwei Möglichkeiten wählen:

 

  • KfW-Programm 430: Investitionszuschuss über 20 Prozent der förderfähigen Kosten von max. 50.000 Euro, max. 10.000 Euro. Es werden nur Zuschussbeträge ab 300 Euro ausgezahlt.
  • KfW-Programm 152: Förderkredit für einzelne energetische Maßnahmen bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit: Effektiver Jahreszins 0,75 % sowie ein attraktiver Tilgungszuschuss.

Antrag stellen – Türen Westner hilft Ihnen

Wichtig: Der Zuschuss für Ihre neue Haustür muss vor dem Austausch direkt bei der KfW beantragt werden – von einem Energieberater bzw. Sachverständigem. Wir helfen Ihnen gerne bei der ortsnahen Suche nach einem zugelassenen Experten in Ihrer Nähe.

KfW-Förderung für Einbruchschutz: Sperren Sie einen Riegel vor die Tür

So schützen Sie Ihre eigenen vier Wände vor Einbrechern: An erster Stelle der Maßnahmen gegen Einbruch stehen mechanische Sicherungen. Wir von Türen Westner beraten Sie gerne zu Möglichkeiten des Einbruchschutzes Ihrer Außentüren. Je schwieriger es für Einbrecher ist, Sicherungen an Türen (und Fenstern) zu überwinden, desto schneller geben sie auf.

Sichere Haustür – das wird gefördert

Die KfW fördert sowohl Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren als auch Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren. Dazu zählen z.B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit oder ohne Sperrbügel und Kastenriegel-schlösser. Für den Zuschuss muss die Haustür die Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser aufweisen.

Einbruchschutz zahlt sich aus – machen Sie Ihre Tür sicher

Beim Einbruchschutz können Sie wählen zwischen einem Zuschuss von bis zu 1.600 Euro, den Sie nicht zurückzahlen müssen oder einem zinsgünstigen Kredit bis 50.000 Euro. Hier die Details dazu:

 

  • KfW-Programm 455-E: Zuschuss für einbruchhemmende Haustüren oder die Nachrüstung von Einbruchschutz an der bestehenden Haustür: 20 % für Investitionen von 500 - 1.000 Euro und 10 % bei weiteren Maßnahmen bis max. 15.000 Euro Investitionskosten.
  • KfW-Kreditprogramm 159: Förderkredit zu 0,78 % effektivem Jahreszins, max. Fördersumme 50.000 Euro pro Kredit.
  • Auch hier gilt: Der Förderantrag muss vor dem Einbau der neuen Haustür gestellt werden. Ein Sachverständiger ist hierzu nicht notwendig.

KfW-Förderung für altersgerechtes Wohnen: breite Türen, Schwellenabbau

Eine weitere Möglichkeit der KfW-Förderung für neue Türen betrifft Maßnahmen für Barrierefreiheit und Altersgerechten Wohnkomfort. Dazu zählen z.B. die Verbreiterung und der Schwellenabbau von Türdurchgängen mit dem Einbau neuer Innentüren sowie der Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen.

Zuschuss oder Kredit für Ihre neue Tür

  • KfW-Programm 159: Förderkredit bis zu 50.000 Euro zu 0,78 % effektivem Jahreszins für jede Wohneinheit, unabhängig vom Alter des Antragstellers
  • Programm 455 B für Einzelmaßnahmen zur Barrierefreiheit: Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.

Clever kombiniert: Einbruchschutz und Altersgerecht umbauen

Innerhalb eines Förderbereichs müssen Sie sich für einen Kredit oder den Zuschuss entscheiden. Allerdings können Sie die unterschiedlichen Förderinstrumente aus den Bereichen 

„Altersgerecht umbauen“ und „Energieeffizienz“ miteinander kombinieren.

Neue Türen – sicher, barrierefrei, gefördert

Stellen Sie einen Antrag für Maßnahmen zum Einbruchschutz und einen weiteren Antrag für Maßnahmen zur Barrierereduzierung. Förderfähige Maßnahmen zum Einbruchschutz können Sie ab einem Betrag von 500 Euro stellen, maximal werden Investitionen bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind ab einem Betrag von 2.000 Euro möglich, der Förderhöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro. Achtung: Beide Maßnahmen dürfen insgesamt den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit für Kredit und Zuschuss nicht überschreiten.

 

(alle Angaben Stand 07/2020, Quelle: KfW)


Mit Ihrer neuen Haustür möchten auch Sie von den KfW-Programmen profitieren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

06.07.2020